Master of Information Science PO 2019

Studiengangsprofil

 

Akademischer Grad

Master of Science „M.Sc.”

Fachwissenschaftliche Zuordnung

Ingenieurwissenschaften

Regelstudienzeit

4 Semester

Studienbeginn

Sommer- und Wintersemester

NC

§ 6 Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren

Credit Points für den Abschluss

120 Credit Points

Studienform

Weiterführender Studiengang

Befähigung

zur Promotion

Masterstruktur

Im ersten beiden Semestern wählen die Studierenden insgesamt acht Module, d.h. genauer sechs Fachmodule und zwei Projektemodule aus dem Studienangebot.

Im zweiten Studienjahr absolvieren die Studierenden das wissenschaftliche Praxisprojekt und schließen das Studium mit der Masterarbeit ab.

Modulhandbuch

Die Beschreibung (Inhalte, Voraussetzungen, Ziele) der Themenbereiche und Module liegt als
Modulhandbuch  vor. 

§ 6 Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren


 (1) Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang ist ein einschlägiges und qualifiziert abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium. Ein Abschluss gilt als qualifiziert, wenn eine Gesamtnote von 2,5 oder besser erreicht wurde. Die Abschlüsse der folgenden Studiengänge der Hochschule Darmstadt oder vergleichbare Abschlüsse gelten als einschlägig:

○ Bachelor-Studiengang Information Science (BBPO 2019)

○ Bachelor-Studiengang Informationswissenschaft (BBPO 2011)

○ Bachelor-Studiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft (BPPO 2006)

○ Bachelor-Studiengang Informatik

(2) Bewerberinnen und Bewerber aus verwandten Studiengängen können durch den Prüfungsausschuss zugelassen werden, wenn sie ausreichende Kenntnisse aus dem Bereich des Bachelorstudiengangs Information Science der Hochschule Darmstadt nachweisen. Bei Studienantritt dürfen höchstens Kenntnisse im Umfang von 15 CP aus dem Pflichtbereich des Bachelor-Studiengangs Information Science der Hochschule Darmstadt fehlen. Bei Zulassung kann der Prüfungsausschuss Auflagen festlegen, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums erfüllt werden müssen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss von weiteren Prüfungen.

(3) Der Prüfungsausschuss kann weitere Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Sie werden für das Wintersemester bis 1. Februar und für das Sommersemester bis 1. September in geeigneter Weise durch den Prüfungsausschuss oder das SSC (Student Service Center) bekannt gegeben.

(4) Weiteres regeln die Allgemeinen Bestimmungen für die Zulassung zu Masterstudiengängen der Hochschule Darmstadt (ABZM) in der jeweils geltenden Fassung.